Norm
ABGB §1091 A2Rechtssatz
Der Bestandvertrag über die Filiale eines lebenden Unternehmens ist auch dann als Unternehmenspacht anzusehen, wenn der Bestandgeber in dieser Filiale den Betrieb noch nicht aufgenommen hatte, soferne nach dem Inhalt des Bestandvertrages der Bestandnehmer die Filiale, wenn auch im eigenen Namen, aber mit der Gewerbeberechtigung des Bestandgebers betreiben, ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gepachteten Betrieb und dem Unternehmer des Bestandgebers gewahrt bleiben und nach dem Ende der Bestandzeit der gepachtete Betrieb dem Bestandgeber zum Zwecke der Weiterführung als Filialbetrieb seines Betriebes übergeben werden sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024936Dokumentnummer
JJR_19580430_OGH0002_0050OB00134_5800000_001