RS OGH 1958/11/18 7Os44/58, 10Os120/69, 9Os7/72, 14Os31/03

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Veröffentlicht am 18.11.1958
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Norm

StGB §74 Z5
StGB §107

Rechtssatz

Unter "Besorgnis" ist die Annahme zu verstehen, daß ein Ereignis bevorstehe, das mit der unangenehmen Vorausempfindung des aus dem Ereignis entspringenden Übels verbunden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0092771

Dokumentnummer

JJR_19581118_OGH0002_0070OS00044_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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