Norm
ABGB §407Rechtssatz
Bloß durch Austrocknung des Gewässers oder durch dessen Teilung in mehrere Arme entstandene Inseln oder überschwemmte Grundstücke lassen die Rechte des vorigen Eingetümers unverletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0011038Dokumentnummer
JJR_19590930_OGH0002_0010OB00177_5900000_001