RS OGH 1959/10/20 4Ob335/59, 4Ob384/81, 4Ob7/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1959
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Norm

UWG §25 Abs6
ZPO §226 IIB4

Rechtssatz

Ausreichende Bestimmtheit des Zuspruches der Befugnis zur Urteilsveröffentlichung "in zwei Wiener Tageszeitungen und einem einschlägigen Fachblatt".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 335/59
    Entscheidungstext OGH 20.10.1959 4 Ob 335/59
    Veröff: JBl 1960,340 = SZ 32/129
  • 4 Ob 384/81
    Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 384/81
    Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: "Steirische Tageszeitung" ist nicht eindeutig. (T1) Veröff: ÖBl 1982,17
  • 4 Ob 7/93
    Entscheidungstext OGH 09.03.1993 4 Ob 7/93
    Auch; Beisatz: Daß nach dieser Rechtsprechung der Kläger nicht verpflichtet ist, das Medium, in dem er das Urteil veröffentlicht sehen will, anzugeben, bedeutet jedoch nicht, daß ein dennoch gestellter Antrag ohne prozessuale Bedeutung und nur als Anregung aufzufassen wäre; folgerichtig wird auch in ständiger Praxis bei der Entscheidung über einen Veröffentlichungsanspruch ein allfälliges Mehrbegehren ausdrücklich abgewiesen. (T2) Veröff: ÖBl 1993,96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0037517

Dokumentnummer

JJR_19591020_OGH0002_0040OB00335_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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