Norm
ABGB §1371Rechtssatz
Übernahme einer Liegenschaft zu einem in voraus bestimmten Preis. Die Ungültigkeit einer solchen Klausel kann aber dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Pfandschuldner nach der Verfallszeit den Anspruch auf Übertragung der Liegenschaft anerkannt und der Übertragung zugestimmt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0032396Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.01.2017