Norm
ABGB §1091 DRechtssatz
Wer bei einer Zwangsversteigerung ein Haus und einzelne zu einem Unternehmen gehörige Maschinen und Werkzeuge erwirbt, erwirbt damit nicht auch ohne weiteres gleichzeitig das darin betriebene Unternehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0020393Dokumentnummer
JJR_19601130_OGH0002_0010OB00429_6000000_001