Norm
ABGB §1035Rechtssatz
Wer auf Grund eines vermeintlichen Auftrages tätig geworden ist, hatte nicht die Absicht, ein fremdes Geschäft zu besorgen, was für die Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag wesentlich ist (GLUNF Nr 1450, 2431, 3374, 7099 und andere).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0019735Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2016