RS OGH 1962/1/31 7Ob12/62

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Veröffentlicht am 31.01.1962
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Norm

4.StVDG ArtII §1 Abs4

Rechtssatz

Erlöschen einer Forderung wegen Nichtanmeldung. Vor Inkrafttreten des Staatsvertrages abgegebene Saldobestätigungen unter Hinweis auf die unsichere Rechtslage beim deutschen Eigentum waren für die anspruchsberechtigte Partei kein Grund, die Anmeldung auf Grund des Gläubigeraufrufes zu unterlassen. Zum Erfordernis der Zugehörigkeit zum Sondervermögen nach Art II § 1 Abs 2 des 4.StVDG.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 12/62
    Entscheidungstext OGH 31.01.1962 7 Ob 12/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0073170

Dokumentnummer

JJR_19620131_OGH0002_0070OB00012_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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