Norm
4.StVDG ArtII §1 Abs4Rechtssatz
Erlöschen einer Forderung wegen Nichtanmeldung. Vor Inkrafttreten des Staatsvertrages abgegebene Saldobestätigungen unter Hinweis auf die unsichere Rechtslage beim deutschen Eigentum waren für die anspruchsberechtigte Partei kein Grund, die Anmeldung auf Grund des Gläubigeraufrufes zu unterlassen. Zum Erfordernis der Zugehörigkeit zum Sondervermögen nach Art II § 1 Abs 2 des 4.StVDG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0073170Dokumentnummer
JJR_19620131_OGH0002_0070OB00012_6200000_001