RS OGH 1962/2/14 6Ob60/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1962
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Norm

EheG §56 B
EheG §59 Abs1
ZPO §327 B

Rechtssatz

Eine unter Hinweis auf eine erfolgte Versöhnung erfolgte einverständliche Klagsrücknahme stellt an sich noch keine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht dar (siehe auch JBl 1948,140).

Anmerkung

Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0039662 zitiert werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 60/62
    Entscheidungstext OGH 14.02.1962 6 Ob 60/62
    Veröff: RZ 1962,140 = EvBl 1962/288 S 352

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040582

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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