RS OGH 1962/5/9 7Ob116/62

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Veröffentlicht am 09.05.1962
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Norm

ABGB §149
ABGB §191
ABGB §271
ABGB §281 A
4.DVEheG §14

Rechtssatz

Analog § 149 ABGB hat das Gericht, wenn der Vater von denjenigen, die seinen Kindern ein Vermögen zugewendet haben, dadurch von der Verwaltung ausgeschlossen ist, daß für dieses Vermögen ein bestimmter Verwalter genannt wurde, diesen Verwalter zu bestellen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 116/62
    Entscheidungstext OGH 09.05.1962 7 Ob 116/62
    Veröff: RZ 1962,202

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048047

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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