RS OGH 1962/9/12 6Ob121/62

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Veröffentlicht am 12.09.1962
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Norm

ABGB §37 C2
ABGB §879 Abs2 Z2

Rechtssatz

Eine von amerikanischen Staatsbürgern in New York geschlossene quota litis - Vereinbarung ist nach new yorkischem Recht gültig, aber nicht schlechthin unüberprüfbar, wenn das Hauptverdienst am Erfolg des Klienten nicht dem new yorkischen Anwalt gebührt. In Österreich ist eine solche Vereinbarung ungültig, doch behält der new yorkische - Anwalt den Anspruch auf ein seiner Tätigkeit angemessenes Honorar.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 121/62
    Entscheidungstext OGH 12.09.1962 6 Ob 121/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0045179

Dokumentnummer

JJR_19620912_OGH0002_0060OB00121_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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