RS OGH 1962/10/10 12Os194/62, 11Os135/76

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Veröffentlicht am 10.10.1962
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Norm

StPO §286 Abs1

Rechtssatz

Vertagung der Verhandlung auf unbestimmte Zeit und Rückleitung der Akten an das Gericht erster Instanz zur Ausforschung des Angeklagten und Überwachung seiner allfälligen Rückkehr, wenn er nach Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde ins Ausland verzogen ist, sodaß die Zustellung der Ladung zum Gerichtstag vor dem OGH an den Beschwerdeführer nicht erfolgen konnte.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 194/62
    Entscheidungstext OGH 10.10.1962 12 Os 194/62
  • 11 Os 135/76
    Entscheidungstext OGH 01.10.1976 11 Os 135/76
    Vgl; Beisatz: Einschränkung des Rechtsmittelverfahrens auf die Nichtigkeitsbeschwerde in analoger Anwendung des §§ 232 Abs 4 und 256 Abs 2 StPO. Nach Verwerfung Rückleitung an Erstgericht, welches nach Ausforschung des Angeklagten die Berufung dem OLG vorzulegen hat. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0100125

Dokumentnummer

JJR_19621010_OGH0002_0120OS00194_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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