Norm
StPO §286 Abs1Rechtssatz
Vertagung der Verhandlung auf unbestimmte Zeit und Rückleitung der Akten an das Gericht erster Instanz zur Ausforschung des Angeklagten und Überwachung seiner allfälligen Rückkehr, wenn er nach Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde ins Ausland verzogen ist, sodaß die Zustellung der Ladung zum Gerichtstag vor dem OGH an den Beschwerdeführer nicht erfolgen konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0100125Dokumentnummer
JJR_19621010_OGH0002_0120OS00194_6200000_001