RS OGH 1962/10/24 M6/62

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Veröffentlicht am 24.10.1962
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Norm

MSchG §7
MSchG §22

Rechtssatz

Im Falle der Einschränkung einer Warengattung des Warenverzeichnisses durch Zusätze wie "mit Ausschluß von ...", "ausgenommen ..." oder dergleichen kann die gleiche oder eine ähnliche Marke für die ausgenommenen Waren oder Warengruppen eines anderen Unternehmens registriert werden.

Veröff: PBl 1964,24 = ÖBl 1964,25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PGH0002:1962:RS0105254

Dokumentnummer

JJR_19621024_PGH0002_00000M00006_6200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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