RS OGH 1962/11/21 7Ob256/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1962
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Norm

VersVG §23 Abs1

Rechtssatz

1. Ist der Erwerber eines Kraftfahrzeuges in den vom Vorbesitzer abgeschlossenen Versicherungsvertrag eingetreten, so ist für die Entscheidung der Frage, ob eine Gefahrerhöhung im Zeitpunkt des Unfalls vorliegt, nicht der Zeitpunkt des Eintritts in den Versicherungsvertrag maßgebend, sondern der Vertragsabschluß des Vorbesitzers.

2. Gefahrerhöhung auch bei Unterlassung der möglichen Beseitigung der eingetretenen Gefahrerhöhung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 256/62
    Entscheidungstext OGH 21.11.1962 7 Ob 256/62
    Veröff: VersR 1964,1187 (mit Anmerkung von Wahle)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0080278

Dokumentnummer

JJR_19621121_OGH0002_0070OB00256_6200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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