RS OGH 1963/3/19 8Ob44/63, 5Ob200/69, 5Ob710/79

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Veröffentlicht am 19.03.1963
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Norm

ABGB §1442

Rechtssatz

Wird ein vom Zessus als Besteller mit dem Zedenten als Unternehmer geschlossener Werkvertrag nach der Abtretung des Anspruches des Zedenten auf den Teil - Werklohn von diesem nicht zur Gänze erfüllt, dann kann der Zessus seine Schadenersatzforderung gegenüber dem Zessionar aufrechnen (Ablehnung der Entscheidung SZ 12/208 = Rsp 1930/426).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0033950

Dokumentnummer

JJR_19630319_OGH0002_0080OB00044_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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