Norm
ABGB §139Rechtssatz
Soweit und solange der Wahlvater eines außer der Ehe geborenen Kindes imstande ist, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, und diese auch tatsächlich erfüllt, ruht die - subsidiäre - Unterhaltspflicht des außerehelichen Vaters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009690Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020