RS OGH 1963/7/30 4Ob65/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1963
beobachten
merken

Norm

DorotheumsbedienstetenG BGBl 1958/161 §2
GehG 1956 §18
V über die Nebengebühren des Dorotheums BGBl 1958/198 §3

Rechtssatz

Eine Mehrleistungsvergütung ist schon begrifflich von der tatsächlichen Mehrleistung abhängig; auch wenn bei jahrelang gleichbleibenden Voraussetzungen die Zulage ebenfalls jahrelang gleich geblieben ist, kann sie sich mit der Veränderung der Voraussetzungen trotzdem ändern. Dazu bedarf es keines Vorbehaltes und keiner Einschränkung seitens des Dienstgebers bei Festsetzung oder bei Vereinbarung der Zulage.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 65/63
    Entscheidungstext OGH 30.07.1963 4 Ob 65/63
    Veröff: EvBl 1963/427 S 576 = SozM ID,408

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0056258

Dokumentnummer

JJR_19630730_OGH0002_0040OB00065_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten