RS OGH 1963/11/13 6Ob247/63

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Veröffentlicht am 13.11.1963
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Norm

ABGB §246

Rechtssatz

Auch das, was der Minderjährige durch seine im eigenen Unternehmen ausgeübte Tätigkeit erwirbt, fällt unter diese Gesetzesstelle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0048941

Dokumentnummer

JJR_19631113_OGH0002_0060OB00247_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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