Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Ein Hochschüler, der sich für den Sommer als Bootsfahrer und Chauffeur verdingt, ist nicht verpflichtet, wenn der Dienstgeber den abgeschlossenen Dienstvertrag nicht einhält, eine Arbeit als Tellerwäscher oder Landarbeiter anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025825Dokumentnummer
JJR_19640121_OGH0002_0040OB00005_6400000_002