Norm
ABGB §833 ARechtssatz
Die Mehrheitseigentümer werden dem Minderheitseigentümer schadenersatzpflichtig, wenn sie entgegen seinem Willen die Wohnung an einen Miteigentümer zu einem niedrigeren als dem gesetzlich erreichbaren Zins vermieten und den Vertrag vor Anrufung des Gerichtes in Vollzug setzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015572Dokumentnummer
JJR_19640626_OGH0002_0010OB00047_6400000_001