RS OGH 1964/6/26 1Ob47/64, 7Ob113/98p

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Veröffentlicht am 26.06.1964
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Norm

ABGB §833 A
ABGB §834

Rechtssatz

Die Mehrheitseigentümer werden dem Minderheitseigentümer schadenersatzpflichtig, wenn sie entgegen seinem Willen die Wohnung an einen Miteigentümer zu einem niedrigeren als dem gesetzlich erreichbaren Zins vermieten und den Vertrag vor Anrufung des Gerichtes in Vollzug setzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015572

Dokumentnummer

JJR_19640626_OGH0002_0010OB00047_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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