Norm
ABGB §1318Rechtssatz
Diese Bestimmung, mit welcher nur die Haftung des Inhabers einer Wohnung oder der ihr gleichgestellten Räume geregelt wird, ist auf Dachlawinen nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0029696Dokumentnummer
JJR_19641015_OGH0002_0060OB00099_6400000_003