RS OGH 1965/1/27 8Ob14/65, 7Ob576/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1965
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Norm

ABGB §92 B
ABGB §139
ABGB §863 Abs1 EII
ABGB §863 Abs2
ABGB §974

Rechtssatz

Der Ehemann, der die minderjährigen (nicht selbsterhaltungsfähigen) Kinder seiner Gattin ohne Vorbehalt in die Hausgemeinschaft aufnimmt, bringt damit unzweifelhaft zum Ausdruck, seine Stiefkinder nicht bloß prekaristisch aufzunehmen. Er ist aber an diese Verpflichtung nicht unter allen Umständen gebunden. Sie besteht vielmehr nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen (§ 863 Abs 2 ABGB) nur solange, als die Beklagten ein Verhalten an den Tag legen, das ihm ein Zusammenwohnen mit ihnen zumutbar macht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0047126

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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