Norm
PatG §91 Abs1Rechtssatz
Daß dem Fachmann die Ausführung eines Patents nach den Patentansprüchen allein nicht möglich ist, sondern daß er dazu der in der Beschreibung enthaltenen Informationen bedarf, ist bei chemischen Patenten die Regel und schadet nicht.
Veröff: PBl 1966,115 = ÖBl 1966,108
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OPM0002:1966:RS0105371Dokumentnummer
JJR_19660323_OPM0002_0000OP00002_6500000_001