Norm
ABGB §1112 ARechtssatz
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Mieter zuerst veranlaßt wird, vorübergehend einen Teil des Mietgegenstandes zu räumen, um dadurch dem Hauseigentümer Gelegenheit zu geben, einen Umbau durchzuführen, der Hauseigentümer sich aber dann auf den Standpunkt stellt, den Mietvertrag im Hinblick auf § 1112 ABGB nicht erfüllen zu müssen (vgl MietSlg 5609).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026089Dokumentnummer
JJR_19660331_OGH0002_0010OB00059_6600000_001