Norm
StVO §23 Abs1Rechtssatz
Das Abstellen eines Fahrzeuges so knapp neben Eisenbahnschienen, daß ein Zug in einem Abstand von nur neun Zentimeter passieren kann, widerspricht der Vorschrift, daß durch Halten oder Parken andere Verkehrsteilnehmer am Vorbeifahren nicht gehindert werden dürfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0075078Dokumentnummer
JJR_19660429_OGH0002_0020OB00080_6600000_004