Norm
ABGB §521 ERechtssatz
Die auf einer ganzen Liegenschaft einverleibte Dienstbarkeit hindert die Abschreibung bestimmter Grundstücke unter Mitübertragung der Dienstbarkeit auch dann nicht, wenn auf dem abgeschriebenen Grundstück die Dienstbarkeit nicht ausgeübt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0018225Dokumentnummer
JJR_19661215_OGH0002_0050OB00302_6600000_002