RS OGH 1967/1/24 8Ob7/67

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Veröffentlicht am 24.01.1967
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Norm

ABGB §1008

Rechtssatz

Eine von B erteilte Vollmacht mit dem Wortlaut, daß A "in der Angelegenheit wegen Räumung der Dienstwohnung" bevollmächtigt und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärung ermächtigt werde, deckt die Abgabe einer Erklärung, mit der sich A namens des B zur Räumung der Wohnung verpflichtet. Diese Vollmacht entspricht den Erfordernissen des § 1008 ABGB, selbst wenn es sich um die unentgeltliche Aufgabe eines noch aufrechten Wohnungsrechtes handelt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 7/67
    Entscheidungstext OGH 24.01.1967 8 Ob 7/67
    Veröff: MietSlg 19068

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0025409

Dokumentnummer

JJR_19670124_OGH0002_0080OB00007_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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