Norm
ABGB §352Rechtssatz
Auch der Besitz i.S. des § 171 StG kann weiterbestehen, wenn ein Dritter die Sache ohne Aneignungsabsicht vorübergehend aus der unmittelbaren Machtsphäre des Besitzers verbringt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0010348Dokumentnummer
JJR_19670913_OGH0002_0100OS00106_6700000_001