Norm
ABGB §1238Rechtssatz
Der Widerspruch muß dem Dritten zugänglich geworden sein. Das Einkommen der Frau aus einem Angestelltenverhältnis fällt nicht unter den Begriff "freies Vermögen".
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0033149Dokumentnummer
JJR_19680521_OGH0002_0080OB00129_6800000_001