Norm
ABGB §1112 CRechtssatz
Rechtlicher Untergang des Bestandobjektes und Erlöschung des Bestandvertrages durch rechtskräftigen Räumungsauftrag und Demolierungsauftrag der Baubehörde, auch ohne förmlichen Entzug des Benutzungskonsenses; maßgebend ist, daß bei Schluß der Verhandlung die für die Räumung gesetzte Frist abgelaufen ist (mit eingehender Auseinandersetzung mit der Kritik Pichlers und Hauers an der bisherigen Judikatur, bei Stellungnahme auch zu einzelnen Erkenntnissen des VwGH).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0021163Dokumentnummer
JJR_19680627_OGH0002_0010OB00103_6800000_001