Norm
PatG 1970 §22Rechtssatz
Der Schutzumfang eines Patentes wird nach österreichischem Recht durch die Patentansprüche bestimmt. Bei klarer und unzweideutiger Verfassung der Patentansprüche sind nur diese entscheidend. Allerdings können auch die Erteilungsakten herangezogen werden, wenn zwischen den Patentansprüchen, der Patentbeschreibung und Zeichnungen Widersprüche bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0071119Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.11.2013