RS OGH 1969/3/19 6Ob58/69

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Veröffentlicht am 19.03.1969
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Norm

ABGB §1053
HGB §375

Rechtssatz

Sind gattungsmäßig bestimmte Sachen aus einem bestimmten Vorrat zu leisten, so liegt ein sogenannter beschränkter Gattungskauf vor, auf den die Regeln des Stückkaufes jedenfalls insoweit anzuwenden sind, als es sich um das Erlöschen der Verbindlichkeit durch Untergang dieses Vorrates handelt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 58/69
    Entscheidungstext OGH 19.03.1969 6 Ob 58/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025376

Dokumentnummer

JJR_19690319_OGH0002_0060OB00058_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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