Norm
ABGB §920Rechtssatz
Der Vermieter eines Geschäftslokales, der einem Dritten gestattet, an den Außenwänden des Bestandobjektes Schaukästen für seine Zwecke anzubringen, greift in die Bestandrechte des Mieters ein, wenn durch diese Schaukästen die Wirkung der Geschäftsreklame des Mieters beeinträchtigt wird. Der Mieter kann die Entfernung der Schaukästen vom Vermieter verlangen, ohne daß ihm Unmöglichkeit der Leistung entgegengehalten werden kann (= Spruch 48 neu = EvBl 1957/315).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0018481Dokumentnummer
JJR_19690709_OGH0002_0050OB00131_6900000_001