Norm
EO §87Rechtssatz
Zugunsten einer Forderung in ausländischer Währung (echte Fremdwährungsforderung) kann Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung oder zur Sicherstellung durch Vormerkung nicht geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0002554Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008