Norm
USchG §1 Abs1Rechtssatz
Gröbliche Unterhaltspflichtverletzung, wenn eine Prostituierte trotz guten Verdienstes durch mehrere Jahre keinerlei Unterhaltszahlungen leistet. Für Beurteilung der subjektiven Tatseite dieses einheitlichen, sich auf mehrere Jahre erstreckenden Tatgeschehens kann vorübergehende Behinderung der "Erwerbstätigkeit" durch Schwangerschaft außer Betracht bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0076672Dokumentnummer
JJR_19700127_OGH0002_0100OS00177_6900000_002