RS OGH 1971/4/28 6Ob94/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1971
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Norm

ABGB §38
G über die Abschaffung der nicht im Völkerrecht begründeten Exterritorialität §1 Abs1

Rechtssatz

Die betreffende Person muß auf Grund des Völkerrechts Anspruch auf Gewährung der diplomatischen Immunität haben. Es genügt nicht, daß solche Vorrechte mitunter oder vielleicht in der Mehrzahl gewährt werden, vielmehr muß ein Völkerrechtssatz bestehen, wonach sie einen Anspruch darauf haben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 94/71
    Entscheidungstext OGH 28.04.1971 6 Ob 94/71
    RZ 1971,143 = EvBl 1971/331 S 629 = JBl 1972,48 = ZfRV 1973,43

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0009407

Dokumentnummer

JJR_19710428_OGH0002_0060OB00094_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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