RS OGH 1971/7/7 6Ob154/71

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Veröffentlicht am 07.07.1971
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Norm

ABGB §149
ABGB §266
ABGB §267

Rechtssatz

Die Vermögensverwaltung des Vaters hat ebenso wie die Vormundschaftsführung grundsätzlich unentgeltlich zu erfolgen. Eine Belohnung kann nur in Ausnahmefällen nach dem Ermessen des Gerichtes zuerkannt werden, ohne daß darauf ein Anspruch besteht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 154/71
    Entscheidungstext OGH 07.07.1971 6 Ob 154/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0048035

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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