Norm
ABGB §1035Rechtssatz
Der Geschäftsführer ohne Auftrag haftet Dritten für den bei Ausführung des Geschäftes schuldhaft und rechtswidrig verursachten Schaden und auch für seinen Erfüllungsgehilfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0019762Dokumentnummer
JJR_19711209_OGH0002_0020OB00179_7100000_002