RS OGH 1972/1/11 4Ob70/71

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Veröffentlicht am 11.01.1972
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Norm

VBG §30 Abs1 litb
VBG §32
VBG §34

Rechtssatz

Das Ersuchen des Vertragsbediensteten, eine wegen bestimmter dienstlicher Verfehlungen erfolgte Entlassung in eine Kündigung umzuwandeln, enthält nicht auch den Antrag auf einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses nach § 30 Abs 1 lit b VBG. Ein solches Begehren hätte eines besonderen Antrags bedurft, in dem die Bereitwilligkeit zu einer einverständlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ausdrücklich erklärt worden wäre.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 70/71
    Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 70/71
    Veröff: SZ 45/2 = JBl 1973,100 = EvBl 1972/191 S 353 = SozM ID,887

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0082117

Dokumentnummer

JJR_19720111_OGH0002_0040OB00070_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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