RS OGH 1972/1/21 11Os218/71, 2Ob205/09z

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Veröffentlicht am 21.01.1972
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Norm

StVO §13 Abs2 II

Rechtssatz

Erfolgt die Durchführung des beabsichtigten Einbiegemanövers nach links wegen der konkreten örtlichen Verkehrssituation (schmaler und stark gekrümmter Verlauf einer Tankstellenzufahrt) nicht genau nach der Vorschrift des § 13 Abs 2 StVO, verpflichtet dies den Abbiegenden zu besonderer, erhöhter Vorsicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0073775

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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