RS OGH 1972/2/29 5StR400/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.02.1972
beobachten
merken

Norm

StGB §85 A

Rechtssatz

Sind verlorene Schneidezähne durch eine Prothese ersetzt worden, so ist, die Frage, ob der Verletzte "in erheblicher Weise dauernd entstellt ist", nach seinem äußeren Erscheinungsbild beim Tragen der Prothese zu entscheiden (gegen BGHSt 17,161).

Veröff: JZ 1973,63 (ausführliche Stellungnahme von Ulsenheimer)

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1972:RS0103813

Dokumentnummer

JJR_19720229_AUSL000_005STR00400_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten