RS OGH 1972/6/29 12Os101/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1972
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Norm

StPO §284 B
StPO §285a Z1
StPO §292
StPO §364

Rechtssatz

Wurde trotz eines vorher eingebrachten, gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde gerichteten Wiedereinsetzungsantrages die Anmeldung als verspätet zurückgewiesen und dieser Vorgang vom OGH auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes als gesetzwidrig festgestellt, so besteht keine Veranlassung, dieser Feststellung durch Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses konkrete Wirkung zu verleihen, wenn der OGH dem Wiedereinsetzungsantrag keine Folge gibt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 101/72
    Entscheidungstext OGH 29.06.1972 12 Os 101/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099983

Dokumentnummer

JJR_19720629_OGH0002_0120OS00101_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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