RS OGH 1972/12/6 1Ob257/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1972
beobachten
merken

Norm

ABGB §285
ABGB §531
ABGB §914 II

Rechtssatz

Es Entspricht dem allgemeinen sittlichen Empfinden, die Ruhe der Toten möglichst ungestört zu lassen. Die Umbettung einer bereits beigesetzten Leiche kann daher nur aus ganz besoneren Gründen verlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0009716

Dokumentnummer

JJR_19721206_OGH0002_0010OB00257_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten