RS OGH 1973/5/22 4Ob315/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1973
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Norm

PatG 1970 §23
PatG 1970 §147
UWG §2 D6

Rechtssatz

Hat der in fremde Patentrechte Eingreifende an Kunden mitgeteilt, er könne liefern, sobald er vom Patentamt wegen des Vorbenutzungsrechtes, das beim Patentamt angemeldet sei, eine Mitteilung bekomme, so wird behauptet, daß er die Erfindung im Inland bereits zur Zeit der Anmeldung im guten Glauben in Benützung genommen habe. Das ist eine Behauptung über geschäftliche Verhältnisse zu Zwecken des Wettbewerbes. Falls diese Angaben nicht den Tatsachen entsprächen, könnte Unterlassung begehrt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0071302

Dokumentnummer

JJR_19730522_OGH0002_0040OB00315_7300000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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