RS OGH 1973/6/20 7Ob120/73

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Veröffentlicht am 20.06.1973
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Norm

ABGB §610

Rechtssatz

Hat der Erblasser den eingesetzten Erben eine Verfügung über das Nachlaßvermögen sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen mit Ausnahme zugunsten ihrer Nachkommen untersagt, so liegt darin eine stillschweigende ( konstruktive ) Nacherbfolge iS § 610 ABGB zugunsten der Kinder der vom Erblasser eingesetzten Testamentserben ( Weiß in Klang 2.Auflage III 390 ff ).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 120/73
    Entscheidungstext OGH 20.06.1973 7 Ob 120/73
    EvBl 1973/293 S 602 = NZ 1974,73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0012542

Dokumentnummer

JJR_19730620_OGH0002_0070OB00120_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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