Norm
ABGB §170aRechtssatz
Eine Gefährdung des Wohls des Kindes kann nicht bloß darin liegen, daß dieses in schlechte Gesellschaft käme, sondern auch in der Störung erzieherischer Gesichtspunkte, von denen sich der zur Sorge für die Pflege und Erziehung Berechtigte leiten läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0048595Dokumentnummer
JJR_19740807_OGH0002_0070OB00127_7400000_001