Norm
ABGB §386Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Kraftfahrzeug älteren Baujahrs in stark beschädigtem Zustand ohne Kennzeichen nach einem Unfall mehr als 5 Monate auf einem Acker neben einer Straße steht, kann als Indiz dafür angesehen werden, daß der unbekannt gebliebene Eigentümer das Fahrzeug endgültig mit dem Willen verlassen hat, sich desselben unbedingt zu begeben, wodurch das Fahrzeug Gegenstand freier Zueignung geworden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011011Dokumentnummer
JJR_19740828_OGH0002_0090OS00080_7400000_001