RS OGH 1975/3/13 7Ob42/75

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Veröffentlicht am 13.03.1975
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Norm

ABGB §971

Rechtssatz

Zur (körperlichen) Übergabe einer beweglichen Sache durch den Verleiher genügt es, wenn diese - auch durch Bevollmächtigte oder Boten - in eine solche Lage gebracht wird, daß sie sich tatsächlich oder nach der Verkehrsauffassung in der Macht des Entlehners befindet.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 42/75
    Entscheidungstext OGH 13.03.1975 7 Ob 42/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019115

Dokumentnummer

JJR_19750313_OGH0002_0070OB00042_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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