RS OGH 1975/3/20 13Os15/75

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Veröffentlicht am 20.03.1975
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Norm

StGB §94
StGB §95

Rechtssatz

Die Frage nach der Zumutbarkeit der Überzeugungspflicht und Hilfeleistungspflicht des Täters im konkreten Fall ist eine normative Wertentscheidung, mithin eine Rechtsfrage, die zu lösen allein dem Gericht obliegt; hinsichtlich der hiefür nach Lage des Falles mitbestimmenden Vorfrage aber, ob und inwieweit beim Täter ein psychischer Ausnahmezustand vorlag, der von ihm die Einhaltung dieser Pflichten nicht ordern hätte lassen, liegt eine Tatfrage vor.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 15/75
    Entscheidungstext OGH 20.03.1975 13 Os 15/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0093259

Dokumentnummer

JJR_19750320_OGH0002_0130OS00015_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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