RS OGH 1975/5/21 4Ob19/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1975
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Norm

ABGB §861
ABGB §906
ABGB §1151 II

Rechtssatz

Der Dienstvertrag ist zustandegekommen, wenn sich der Dienstnehmer mit zwei vom Dienstgeber vorgeschlagenen - nach Art, Umfang, Zeit, Dauer und Entlohnung der zu erbringenden Dienstleistungen inhaltlich ausreichend bestimmten - Möglichkeiten eines Dienstvertrages rechtzeitig und vorbehaltlos einverstanden erklärt und die Entscheidung seinem Vertragspartner überläßt, welche der beiden Wahlmöglichkeiten ausgenützt werden soll.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 19/75
    Entscheidungstext OGH 21.05.1975 4 Ob 19/75
    Veröff: ZAS 1976,141 ( Hoyer ) = QuHGZ 9349

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013987

Dokumentnummer

JJR_19750521_OGH0002_0040OB00019_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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